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Heizungsanlagen: Jetzt von der neuen Förderung profitieren

Eine neue Förderung verbessert die Möglichkeit für Stadtwerke, ihren Kunden im Contracting Heizungen mit erneuerbaren Energien anzubieten: Seit Anfang 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.

Danach wird unter anderem der Austausch einer Ölheizung mit bis zu 45% der Kosten gefördert. Die Fördermittel können nun auch Contractoren im vollen Umfang beantragen. Die bisher geltende De-Minimis-Regel, wonach aufgrund des EU-Beihilferechts Fördermittel auf maximal 200.000 € über drei Jahre begrenzt waren, wurde aufgehoben. Die gesamte BEG wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Für Stadtwerke bedeutet dies: Sie können ihren Privatkunden künftig attraktive Angebote für regenerative Heizungssysteme im Contracting machen und dabei die Fördermittel voll ausschöpfen.

Das Potenzial ist groß: Noch gilt der größte Teil der Heizkessel in den insgesamt rund 19 Millionen Wohngebäuden in Deutschland als alt und ineffizient. Eine Förderung des Austauschs von Heizsystemen hat daher eine große Bedeutung, um der Erreichung der Klimaziele näher zu kommen. Das lässt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einiges kosten: Allein im Jahr 2020 hat das BAFA über eine halbe Milliarde Euro Fördergelder für das Heizen mit erneuerbaren Energien ausgezahlt.

Checkliste: Was Stadtwerke bei der neuen BEG-Förderung beachten sollten

  • Gefördert werden u. a. die Erneuerung einer alten Heizungsanlage, beispielsweise durch eine Wärmepumpe, Biomassenanlage, Hybridheizung oder Solarthermieanlage.
  • Fördersatz: 20 bis 45 % der Kosten
  • Zudem gibt es für Maßnahmen zur Heizungsoptimierungen, etwa hydraulischer Abgleich oder Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen, eine Förderung von 20 %.
  • Auch alte Öl- oder Gasheizungen, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgetauscht werden müssen, fallen unter die Förderung.
  • Erlaubnis nicht vergessen: Antragsberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer, Mieter), Wohneigentümergemeinschaften und Contractoren. Stadtwerke, die im Rahmen des Contracting für die Erneuerung einer Heizungsanlage Fördergelder beantragen möchten, müssen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers nachweisen können. 
  • Anträge rechtzeitig stellen: Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Förderantrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden.
  • Mehr Infos unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html

Alle Infos zu den grünen Heizungen von VLINK hier: https://vlink.com/leistungen/waerme-lieferung/

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